Provision im Salon berechnen – Schritt für Schritt
Die Provision ist die heikelste Zahl im Salon: Stimmt sie nicht, verlieren Sie Geld und Vertrauen zugleich. In diesem Ratgeber zeigen wir, auf welchen Betrag sich die Provision bezieht, wie Staffeln und unterschiedliche Sätze je Leistung funktionieren, wie Sie Produktverkauf, Material, Trinkgeld und Kartengebühr behandeln – jeweils mit einer Beispielrechnung.
Aktualisiert:
Zuerst die Regel schriftlich festhalten
Die meisten Streitigkeiten um Provision entstehen, weil die Regel nie genau besprochen wurde. Halten Sie deshalb vor dem ersten Arbeitstag auf einer Seite fest: Auf welchen Betrag bezieht sich die Provision? Gilt für jede Leistungsart derselbe Satz? Gibt es einen Anteil am Produktverkauf? Wem gehört das Trinkgeld, wer trägt die Kartengebühr, wie wird ein Vorschuss verrechnet, wie oft wird abgerechnet – und ab welchem Datum gilt die Regel? Rückwirkende Änderungen führen fast immer zu Misstrauen.
Angestellt mit Provision: Fixum zuerst
In Deutschland arbeiten angestellte Friseurinnen und Friseure meist mit einem festen Gehalt (Fixum) und einer Umsatzprovision obendrauf. Reine Provision ohne Fixum ist bei Angestellten heikel, denn der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig davon, wie gut ein Monat läuft. Prüfen Sie Ihr Modell deshalb mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater und achten Sie auf einen eventuell geltenden Tarifvertrag. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, etwa Kollektivverträge.
Ein verbreitetes Modell ist die Staffel: Provision gibt es erst auf den Umsatz oberhalb einer Schwelle. Die Schwelle deckt dabei grob das Fixum und die Kosten des Arbeitsplatzes. Wer mehr Umsatz macht, verdient spürbar mehr, und der Salon zahlt keine Provision auf Umsatz, der das Gehalt erst finanziert.
Berechnungsbasis: netto, brutto oder nach Material?
Der Betrag, auf den sich der Provisionssatz bezieht, heißt Berechnungsbasis. Drei Varianten sind üblich. Brutto ist der Betrag inklusive MwSt. – einfach, aber Sie zahlen dann Provision auf Steuer, die an das Finanzamt geht. Netto ist der Betrag ohne MwSt., also das, was der Salon tatsächlich einnimmt; für die meisten Salons die fairste Basis. Die dritte Variante zieht zusätzlich das Material ab, damit der Salon keine Provision auf teure Farbe oder Keratin zahlt, die er selbst einkauft. Legen Sie den Satz immer passend zur Basis fest.
Unterschiedliche Sätze je Leistung und Produktverkauf
Schnitt, Bart und Föhnen sind fast reine Handarbeit. Farbe, Strähnen oder Dauerwelle verbrauchen dagegen Material und länger den Platz. Viele Salons setzen deshalb je Leistungskategorie einen eigenen Satz: höher für Schnitte, niedriger für chemische Behandlungen. Halten Sie die Zahl der Kategorien klein, sonst kann niemand die Abrechnung nachvollziehen.
Der Produktverkauf ist ein eigenes Thema. Ein kleiner Anteil an verkauftem Shampoo, Wachs oder Pflegeprodukt motiviert zum Beraten. Definieren Sie diesen Satz getrennt von der Dienstleistungsprovision und ordnen Sie ihn nur der Person zu, die das Produkt verkauft hat – also der jeweiligen Position auf dem Beleg.
Trinkgeld, Kartengebühr und Vorschuss
Trinkgeld ist kein Umsatz des Salons, sondern Geld, das Kunden der Mitarbeiterin oder dem Team geben. Mischen Sie es nicht in den Umsatz und nicht in die MwSt., sondern erfassen Sie es getrennt. Ob es vollständig bei der Person bleibt oder mit Kolleginnen am Empfang geteilt wird, besprechen Sie vorab. Wie Trinkgeld steuerlich und in der Lohnabrechnung behandelt wird, klären Sie mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
Bei Zahlung mit EC- oder Kreditkarte behält der Zahlungsdienstleister eine Gebühr ein. Sie kann vollständig beim Salon bleiben, von der Provision abgezogen oder geteilt werden. Wichtiger als die Variante ist, dass sie schriftlich vereinbart ist.
Ein Vorschuss ist Geld, das im laufenden Zeitraum ausgezahlt und am Ende mit der Vergütung verrechnet wird. Buchen Sie ihn als Kassenausgang. Ein unnotierter Barvorschuss ist am Monatsende der am häufigsten vergessene Posten.
Rabatte, Stornos und Korrekturen
Erhält ein Kunde Rabatt: Gilt die Provision auf den Listenpreis oder auf den rabattierten Betrag? Am fairsten und am leichtesten nachzuvollziehen ist die Provision auf den tatsächlich kassierten Betrag. Geben Sie das Recht auf Rabatt nur wenigen Personen und lassen Sie jeden Rabatt begründen – so sieht die Mitarbeiterin, warum sie weniger bekommt.
Wird ein Beleg storniert oder nach dem Abschluss wieder geöffnet, muss auch die Provision korrigiert werden. Statt Einträge zu löschen, arbeiten Sie mit Gegenbuchungen: Der alte Eintrag bleibt, daneben steht eine Korrektur in gleicher Höhe. So lässt sich jede Abweichung später nachverfolgen.
Täglich oder monatlich abrechnen?
Klassisch wird zum Monatsende abgerechnet. Das Problem: Fehler aus dreißig Tagen tauchen auf einmal auf. Prüfen Sie die Provision deshalb lieber in kleinen Schritten, etwa jeden Abend. Die Mitarbeiterin sieht ihren Tagesverdienst und meldet Einwände sofort. Ausgezahlt wird trotzdem wie vereinbart – wöchentlich oder mit dem Monatsgehalt.
Regel festlegen
Basis, Sätze, Produktprovision, Trinkgeld und Kartengebühr aufschreiben; Gültigkeitsdatum bestimmen.
Jede Position zuordnen
Jede Leistung und jedes Produkt auf dem Beleg gehört zu der Person, die sie erbracht hat. Positionen ohne Mitarbeiter verfälschen die Abrechnung.
Tag oder Zeitraum abschließen
Am Tagesende oder zum Periodenende freigeben und Vorschüsse verrechnen.
Transparent zeigen
Die Mitarbeiterin sieht ihre Positionen und die Summe, bestätigt oder widerspricht mit Begründung.
So rechnet Makastam die Provision
In der Mitarbeiter-Provision von Makastam legen Sie je Person ein Vergütungsmodell fest: Provision in Prozent, Gehalt mit Bonus über einer Umsatzschwelle oder Stuhlmiete. Berechnungsbasis (netto, netto abzüglich Material oder brutto), abweichende Sätze je Leistungskategorie, Produktprovision, Trinkgeldanteil und wer die Kartengebühr trägt, gehören zur Regel. Regeln sind versioniert: Ein neuer Satz gilt ab dem gewählten Datum und nie rückwirkend für freigegebene Zeiträume.
Mit jedem abgeschlossenen Beleg wird die Provision je Position gebucht; Storno und Wiederöffnen werden per Gegenbuchung korrigiert. Ein Vorschuss wird als Kassenausgang gebucht und bei der Abrechnung abgezogen. Den Zeitraum wählen Sie täglich, wöchentlich oder monatlich; im Reiter „Jetzt“ sehen Sie jederzeit, wem Sie aktuell wie viel schulden. Mitarbeiter sehen unter „Mein Verdienst“ nur ihre eigenen Zahlen und bestätigen oder widersprechen mit einer Notiz. Mehr dazu unter Rollen und Mitarbeiterzugang. Lohnabrechnung und Sozialabgaben bleiben Sache Ihres Lohnbüros.
Schluss mit der Provision per Taschenrechner
Regel einmal festlegen – die Provision ergibt sich mit jedem Beleg von selbst.
Häufige Fragen
Sollte die Provision vom Brutto- oder vom Nettoumsatz berechnet werden?
Eine feste Vorgabe gibt es nicht; es ist Vereinbarungssache. Viele Salons empfinden den Nettobetrag als fairer, weil die MwSt. nicht dem Salon gehört. Entscheidend ist, dass Basis und Satz zusammenpassen und schriftlich festgehalten sind.
Wie wird Provision bei Farbe und anderen materialintensiven Leistungen fair?
Entweder Sie setzen für diese Kategorie einen niedrigeren Satz an, oder Sie berechnen die Provision auf den Nettobetrag abzüglich Material. Beides verhindert, dass der Salon Provision auf eingekauftes Material zahlt.
Gehört Trinkgeld zur Provisionsbasis?
Nein. Trinkgeld ist kein Umsatz des Salons und wird getrennt erfasst. Ob es vollständig bei der Person bleibt oder im Team geteilt wird, vereinbaren Sie gesondert; die steuerliche Behandlung klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Was tun, wenn eine Mitarbeiterin der Abrechnung widerspricht?
Löschen Sie keinen Eintrag. Die Mitarbeiterin notiert ihren Einwand; ist er berechtigt, buchen Sie im nächsten Zeitraum eine begründete Korrektur. So wird der Fehler behoben, und die Historie bleibt intakt.
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