Ratgeber

Stuhlmiete oder Provision – welches Modell passt?

Die grundlegendste Entscheidung zwischen Salon und Friseur ist das Arbeitsmodell. Bei der Stuhlmiete ist die Friseurin selbstständig und mietet einen Platz in Ihrem Salon; bei der Anstellung mit Provision arbeitet sie für Ihren Betrieb und ist am Umsatz beteiligt. Wir stellen beide Modelle nebeneinander, zeigen eine Break-even-Rechnung und erklären den dritten Weg: Fixgehalt mit Bonus.

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Die zwei Modelle kurz erklärt

Bei der Anstellung mit Provision ist der Kunde ein Kunde des Salons. Der Salon setzt die Preise, stellt das Material, führt die Kasse und gibt die Arbeitszeiten vor. Die Mitarbeiterin erhält ein Gehalt und je nach Vereinbarung eine Umsatzprovision. Läuft der Monat gut, verdient sie mehr; der Salon trägt dafür das Risiko leerer Tage und die Arbeitgeberkosten.

Bei der Stuhlmiete nutzt eine selbstständige Stuhlmieterin einen Platz in Ihrem Salon gegen Miete. Der Umsatz gehört ihr, der Salon erhält nur die Miete. Manche Salons verlangen einen festen Monatsbetrag, andere einen Anteil am Umsatz, wieder andere eine Mischung aus kleinem Fixbetrag und Umsatzanteil. Die Kundschaft ist meist die eigene Kundschaft der Stuhlmieterin – sie bringt sie mit und nimmt sie wieder mit.

Anstellung mit Provision: Vor- und Nachteile

  • Der Salon behält die Kontrolle über Preise, Qualität und das Erlebnis der Kunden.
  • Für Berufseinsteiger ohne eigenen Kundenstamm ist das Risiko gering: Ein ruhiger Tag bedeutet keine Schulden.
  • Die Kundenkartei bleibt im Salon – auch wenn jemand geht, bleibt die Kundenliste bestehen.
  • Nachteil: Die Abrechnung ist aufwendiger. Basis, Sätze, Produktprovision, Trinkgeld und Kartengebühr müssen sauber erfasst werden.
  • Nachteil: Arbeitgeberpflichten wie Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – das Fixum fällt auch in ruhigen Monaten an.

Stuhlmiete: Vor- und Nachteile

  • Die Einnahmen des Salons sind planbar: Zum Monatsanfang wissen Sie, welche Miete hereinkommt.
  • Die Stuhlmieterin entscheidet über eigene Kunden, eigene Preise und eigene Arbeitszeiten – attraktiv für erfahrene Friseure mit treuer Kundschaft.
  • Der tägliche Abrechnungsaufwand für den Inhaber sinkt; Sie müssen nicht jede Position nachverfolgen.
  • Nachteil: Ein leerer Stuhl wirkt wie das Problem der Mieterin, wird am Ende aber auch zum Problem des Salons. Bleibt die Miete aus, müssen Sie Forderungen verfolgen.
  • Nachteil: Sie geben einen Teil der Kontrolle über Leistungsstandard und Preispolitik ab – und müssen es auch, damit die Selbstständigkeit echt ist.

Scheinselbstständigkeit und Meisterpflicht

Stuhlmiete ist nur dann echte Selbstständigkeit, wenn die Mieterin tatsächlich unternehmerisch arbeitet. Als allgemeine Anhaltspunkte gelten unter anderem: eigene Kunden, eigene Preise, frei gewählte Arbeitszeiten, eigene Werbung, eigenes Werkzeug und Material, eigene Rechnungen und Weisungsfreiheit gegenüber dem Salon. Wer dagegen in Dienstpläne eingebunden ist, Salonpreise verwendet und Kunden zugeteilt bekommt, wirkt eher wie eine Angestellte. Im Zweifel lässt sich der Status über ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen.

Hinzu kommt das Handwerksrecht: Das Friseurhandwerk ist in Deutschland meisterpflichtig. Ob eine Stuhlmieterin selbst in die Handwerksrolle eingetragen sein muss und was das für Ihren Salon bedeutet, erfragen Sie am besten bei Ihrer Handwerkskammer.

Break-even: Welches Modell bringt wem mehr?

Am einfachsten vergleichen Sie beide Modelle über den Break-even: Bei welchem Monatsumsatz bleibt dem Salon in beiden Modellen gleich viel? Liegt der Umsatz darunter, ist die Stuhlmiete für den Salon günstiger; liegt er darüber, lohnt sich die Anstellung. Für die Friseurin gilt jeweils das Gegenteil. Rechnen Sie bei der Anstellung nicht nur mit dem Bruttogehalt, sondern auch mit den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung – die Höhe nennt Ihnen Ihr Lohnbüro.

Beziehen Sie nicht nur den Umsatz, sondern auch die Kosten ein, die der Salon trägt. Bei der Anstellung gehören Material, Kartengebühr und Produktlager meist dem Salon. Bei der Stuhlmiete sollte vertraglich klar sein, was die Miete abdeckt – Strom, Wasser, Handtücher, Empfang? Ohne diese Klarheit führt jede Break-even-Rechnung in die Irre.

Der dritte Weg: Fixgehalt mit Bonus

Zwischen reiner Umsatzbeteiligung und Stuhlmiete liegt das in Deutschland verbreitete Modell Fixgehalt plus Bonus: ein festes Monatsgehalt und eine Provision auf den Umsatz oberhalb einer Schwelle. Es gibt neuen Mitarbeitern Sicherheit, solange sie sich einen Kundenstamm aufbauen. Für den Salon entstehen feste Kosten; Schwelle und Bonussatz sollten deshalb sorgfältig gewählt werden. Achten Sie darauf, dass das Fixum den Mindestlohn einhält, und prüfen Sie das Modell mit Ihrer Steuerberatung.

Welches Modell passt zu wem?

  1. Neue Mitarbeiterin, junger Salon

    Anstellung mit Fixgehalt und Bonus. Geringes Risiko für die Mitarbeiterin, die Kundenkartei bleibt beim Salon.

  2. Erfahrener Friseur mit eigener Kundschaft

    Stuhlmiete oder gemischte Miete – sofern die Selbstständigkeit echt gelebt wird.

  3. Gut ausgelasteter Salon mit mehreren Plätzen

    Meist Anstellung mit Provision: Preise und Qualität aus einer Hand, klare Provisionsregel.

  4. Spezialisierte Studios

    Bei Nägeln oder Wimpern ist die Miete eines Platzes oder Tisches verbreitet.

In einem Salon können verschiedene Personen mit verschiedenen Modellen arbeiten. Wichtig ist, dass jede ihre eigene Regel kennt und ihre Abrechnung sehen kann. Details zur Provisionsseite finden Sie im Ratgeber Provision berechnen.

Beide Modelle in Makastam

In der Mitarbeiter-Provision von Makastam legen Sie für jede Person ein eigenes Vergütungsmodell fest: Provision in Prozent, Gehalt mit Bonus oder Stuhlmiete. Die Stuhlmiete kann ein fester Monatsbetrag, ein Anteil am Umsatz oder beides sein; sie wird je Zeitraum vom Konto der Person abgezogen, offene Beträge und Zahlungen werden getrennt geführt. Gehalt, Fixmiete und Bonusschwelle sind Monatsbeträge und werden bei täglichen oder wöchentlichen Zeiträumen auf die Tage verteilt.

Ändert sich eine Regel, gilt die neue Fassung ab dem gewählten Datum; frühere Zeiträume bleiben unverändert. Jede Person sieht nur ihre eigene Abrechnung und bestätigt den Zeitraum. Ob Stuhlmieter über die Kasse Ihres Salons abrechnen sollten oder eine eigene Kasse brauchen, besprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung. Für die Preisgestaltung hilft der Ratgeber Preise kalkulieren.

Beide Modelle mit Ihren Zahlen durchspielen

Vergütungsregel festlegen und die Monatsabrechnung direkt am Bildschirm sehen.

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Häufige Fragen

Kann im selben Salon eine Person mit Stuhlmiete und eine andere angestellt arbeiten?

Ja. Das Modell gilt je Person; unterschiedliche Vereinbarungen im selben Salon sind üblich. Jede Regel wird getrennt festgelegt und getrennt abgerechnet. Achten Sie darauf, dass die Stuhlmieterin tatsächlich selbstständig arbeitet und nicht wie eine Angestellte eingebunden ist.

Wem gehören bei der Stuhlmiete die Kunden?

Das ist Vertragssache und sollte vorab schriftlich geregelt sein. Bei echter Selbstständigkeit bringt die Stuhlmieterin in der Regel ihre eigene Kundschaft mit; wie mit Laufkundschaft des Salons umgegangen wird, besprechen Sie gesondert.

Wie wird die Stuhlmiete steuerlich behandelt und wer stellt Rechnungen?

Rechnungsstellung, MwSt. und der Status der Stuhlmieterin hängen vom Einzelfall ab. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.

Was darf ich bei der Break-even-Rechnung nicht vergessen?

Neben dem Umsatz zählen die Kosten: Arbeitgeberanteile, Material, Kartengebühr, Produktlager und feste Salonkosten. Wer trägt was? Ohne diese Klarheit ist jeder Vergleich irreführend.

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